
Derzeit kommt es zu Abmahnungen wegen Google Fonts. Dabei geht es um (vermeintliche) Verstöße gegen die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung), bei der Einbindung von Google Fonts.
Es wird ein Betrag in Höhe von 170,00 Euro gefordert.
Die Forderung wird mit einer Entscheidung des Landgericht München vom Januar 2022 begründet. Bei wiederholtem Verstoß wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht.
Der Kläger hatte mehrfach die Website die betroffene Webseite besucht, und seine IP-Adresse war nachweislich wiederholt an Google weitergeleitet worden, ohne dass er damit einverstanden war.
*Offensichtlich handelt es sich um eine Abmahnwelle*
Eine Abmahnwelle ist meist ein Rechtsmissbrauch, bei der eine Vielzahl von wortgleichen Schriftstücken versendet werden, nachdem bewusst nach den Verstößen gesucht und die „geschädigte Person“ dadurch selbst billigend in Kauf nimmt, dass seine IP-Adresse an Google weitergeleitet wird.
*Wir unterstützen Sie*
Damit Sie nicht Opfer dieser Abmahnungen werden unterstützen wir Sie bei der Absicherung Ihrer Webseite.
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